Kompressionsstrümpfe sind ein medizinisches Hilfsmittel, das vor allem zur Behandlung und Vorbeugung von Venenerkrankungen, Lymphödemen oder Thrombosen eingesetzt wird. In Deutschland werden medizinische Kompressionsstrümpfe grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet – allerdings nicht immer vollständig. In vielen Fällen müssen Patienten eine sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung leisten.
Was bedeutet „wirtschaftliche Aufzahlung“?
Die wirtschaftliche Aufzahlung ist ein zusätzlicher Betrag, den der Patient selbst zahlen muss, wenn er sich für ein Modell entscheidet, das über den von der Krankenkasse finanzierten Leistungsstandard hinausgeht. Die Kasse übernimmt in der Regel nur die Kosten für die Basisversorgung, also ein funktional ausreichendes, zweckmäßiges und wirtschaftliches Produkt.
Wann fällt eine Aufzahlung an?
Eine Aufzahlung kann notwendig sein, wenn der Patient:
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ein Modell mit höherem Tragekomfort wünscht (z. B. besonders dünnes oder atmungsaktives Material),
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modische Farben oder Muster auswählt,
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eine Maßanfertigung wünscht oder indiziert ist, welche im Leistungskatalog der Krankenkasse nicht berücksichtigt wird.
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Extras wie Haftbänder, Reißverschlüsse oder spezielle Verarbeitung verlangt.
Was wird von der Krankenkasse übernommen?
Die GKV übernimmt die Kosten für:
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zwei Paar medizinischer Kompressionsstrümpfe pro Jahr (bei Dauerversorgung),
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inklusive der gesetzlichen Zuzahlung von 10 % des Abgabepreises (mindestens 5 €, maximal 10 € pro Produkt), [nur bei vorliegender Zuzahlungsbefreiung]
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bei medizinischer Notwendigkeit auch Maßanfertigungen – mit zusätzlicher Aufzahlung, sofern keine Komfortwünsche bestehen. (Abweichend Maßanfertigungen im Flachstrick)
Warum gibt es wirtschaftliche Aufzahlungen?
Diese Regelung dient dem Solidarprinzip im Gesundheitswesen. Die Krankenkasse zahlt für eine zweckmäßige Grundversorgung. Wer mehr möchte, kann dies durch Eigenleistung bekommen. So wird sichergestellt, dass notwendige Versorgung gewährleistet ist, ohne die Kosten für die Allgemeinheit unnötig zu erhöhen.
Von wirtschaftlicher Aufzahlung betroffen sind sämtliche Versorgungen, welche sich nicht in einer Serienversorgung wiederfinden.
